Wie geht ein Social Impact Bond? – Ein Vertragsbeispiel
Niklas Ruf,
Als gemeinnützige Stiftung sind wir dem Gemeinwohl verpflichtet. Projekte durchzuführen, die dem Gemeinwohl dienen, sind hierfür notwendig, aber nicht ausreichend. Unserer Verpflichtung können wir nur vollständig nachkommen, wenn wir die im Laufe unserer Arbeit entstehenden Erkenntnisse und Materialien der Allgemeinheit zugänglich machen.

Nicht weil dies unsere spezifische Sichtweise ist, sondern weil die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat. Nur so können wir dazu beitragen, dass andere – statt unsere Fehler zu wiederholen – unsere Erfolgsrezepte kopieren und auf ihre spezifischen Belange hin anpassen können.

Unser Ziel ist es, den Sozialstaat in Deutschland stärker und handlungsfähiger zu machen. Wir sind der Überzeugung, dass Social Impact Bonds hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten können. Wir wünschen uns daher, dass dieses noch junge Instrument von möglichst vielen Akteuren eingesetzt wird, damit wir alle zügig lernen, was mit Social Impact Bonds möglich ist – und was nicht.

Für den ersten Social Impact Bond in Deutschland haben wir 2013 den Vertragsentwurf des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration mit dem Ministerium verhandelt und so in seine finale Fassung gebracht.

Jener Vertrag bildete dann auch die Gesprächsgrundlage für den ersten Social Impact Bond in Österreich, den wir mit dem Bundesozialministerium verhandelten und in 2015 starteten. Vor wenigen Monaten haben wir dann eine nochmals angepasste Fassung der Bertelsmann Stiftung zur Verfügung gestellt, um sie in ihren SIB Verhandlungen mit einer Kommune zu unterstützen. Mit jeder Veränderung ist der Vertragstext erfreulicherweise nicht länger, sondern kürzer geworden. Nach letzten Anpassungen in den vergangenen Wochen freuen wir uns nun, ein übersichtliches und für alle Interessierte hoffentlich nützliches Vertragsbeispiel bereitstellen zu können.

Unsere Anwälte der Sozietät Oppenhoff & Partner in Köln, die pro bono sowohl bei der Erstellung des ursprünglichen Vertrags als auch bei den Umarbeitungen behilflich waren, weisen uns darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Vertragstext zwar um ein alltagstaugliches Beispiel, nicht jedoch um einen gebrauchsfertigen Vertrag handelt – oder um in ihrer Sprache zu sprechen: „Mit der hier vorliegenden beispielhaften Vereinbarung wird keinerlei Garantie auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit gewährt. In jedem konkreten Einzelfall sollte eine eingehende rechtliche Prüfung stattfinden, die insbesondere steuerrechtliche sowie vergaberechtliche Aspekte berücksichtigt. In diesem Zusammenhang kann auch eine verbindliche Abklärung der Vertragsgrundlage mit den zuständigen Finanzbehörden nötig sein.“ Aufgrund der je nach Auftraggeber unterschiedlichen Voraussetzungen kann unser Vertragsbeispiel nicht als „Mustervertrag“ übernommen werden. Stattdessen soll er eine Diskussionsgrundlage liefern, die weiteren Intermediären und Vertretern der Öffentlichen Hand den Weg bahnt zu einem auf ihre spezifischen Kontexte angepassten Social Impact Bond.

Unsere beispielhafte Vereinbarung kann als PDF heruntergeladen werden. Für Rückfragen, beratende oder auch gestaltende Unterstützung bei der Einführung weiterer Social Impact Bonds stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. In jedem Fall freuen wir uns über Nachahmung!

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