Social Impact Bond: Die größten Missverständnisse
Niklas Ruf,
Nach Abschluss des ersten deutschen Social Impact Bonds fassen wir an dieser Stelle einige grundlegende Erkenntnisse in Bezug auf diesen neuartigen und im deutschsprachigen Raum wenig erprobten Projektansatz zusammen.

Im Rahmen der Umsetzung des Projektes wurden wir oft mit – mehr oder weniger begründeten – Meinungen konfrontiert, was ein Social Impact Bond wirklich ist beziehungsweise wie ein Social Impact Bond aufgebaut sein muss, damit man überhaupt von Social Impact Bond sprechen darf. Daher erscheint uns diese Zusammenfassung nötig und sinnvoll. Wir hoffen, auf diese Weise zu etwas mehr Klarheit und Orientierung in Bezug auf diesen neuen Projektansatz beitragen zu können.

Missverständnis I: Social Impact Bond = Impact Investing
Social Impact Bonds (SIB) werden auch in der deutschen Diskussion gerne als ein Instrument des Impact Investing dargestellt. Diese Auffassung ist aus unserer Sicht falsch.

Mit Impact Investing soll eine Kapitalrendite und eine dezidierte soziale Wirkung (= Impact) erzielt werden. Geld verdienen und dabei Gutes tun, das erscheint verlockend. Und es gibt auch geeignete Anlageprodukte hierfür. SIBs gehören aber nicht dazu.

SIBs und Impact Investing gehören nicht nur nicht zusammen, sie schließen sich sogar explizit aus. Was passiert, wenn Investoren mit monetären Renditeerwartungen sich der SIBs bemächtigen, haben wir bereits in einem anderen Blogpost dargestellt. Auch für Stiftungen eignen sich SIBs nicht als Investment aus ihrem Kapital, da das hohe Risiko des totalen Kapitalverlusts im Widerspruch steht zur Verpflichtung jeder gemeinnützigen Stiftung, ihr Kapital risikoarm anzulegen. Dieser Widerspruch lässt sich nicht auflösen.

Stattdessen bietet ein SIB die große Chance zur „besseren Spende“. Besser, weil die Verwendung transparent ist und besser, weil die reelle Chance besteht, das eingesetzte Geld zurückzuerhalten und erneut für gemeinnützige Projekte einsetzen zu können.

Missverständnis II: Social Impact Bond = Geld verdienen auf Kosten der Bedürftigen
Auch diese Einschätzung hören wir immer wieder: Bei einem Social Impact Bond verdienen private Kapitalgeber Geld auf Kosten der Bedürftigen. Das ist allerdings nicht richtig. Ein wesentliches Merkmal der von uns durchgeführten SIB-Projekte ist, dass die Arbeit mit der Zielgruppe während der Gesamtlaufzeit vollständig garantiert ist. Die jeweilige Zielgruppe wird somit IMMER unterstützt, auch wenn die vereinbarten Ziele am Ende nicht erreicht werden sollten und die Kapitalgeber ihr Geld nicht zurückbekommen.

Tatsächlich bringt die bei einem SIB im Zentrum stehende Festlegung konkreter Ziele einen entscheidenden Vorteil für die so genannten Bedürftigen mit sich: Dank der fokussierten Ausrichtung der Projektmaßnahmen ist eine bedarfsgenaue Unterstützung der jeweiligen Zielgruppe möglich. In einem SIB können somit Projektteilnehmer deutlich individueller und wirksamer betreut werden, als dies oftmals in gängigen Förderprogrammen der Fall ist. Und da die Programmkosten vorab mit den sozialen Dienstleistern vereinbart werden, ist das Risiko ausgeschlossen, dass sich die Auszahlung zugesagter Förderungen verschiebt oder gänzlich ausbleibt. In einem SIB wird somit kein Geld auf Kosten der Bedürftigen verdient, sondern vielmehr finanzielle Mittel zur gezielten und wirksamen Arbeit mit Bedürftigen zur Verfügung gestellt.

Missverständnis III: Social Impact Bond = Einsparungen öffentlicher Mittel
Es stimmt schon: Die Öffentliche Hand kann durch die Beauftragung eines Social Impact Bonds Mittel einsparen. Aber sie muss es nicht. Stattdessen muss sie im Rahmen eines SIB entscheiden, welchen Betrag sie bei erfolgreicher Bearbeitung eines klar beschriebenen sozialen Problems aufwenden möchte und kann. Daher auch der gängige englische Überbegriff für SIB-Projekte: pay for success. Und eben nicht: pay for cost-savings.

Da die Öffentliche Hand in den allermeisten Fällen nicht wissen kann, was mit den von ihr zur Verfügung gestellten Mitteln im sozialen Sektor konkret erreicht wird (weil eine konkrete Zielerreichung in der Regel weder definiert noch dokumentiert wird), ist ein SIB in jedem Fall ein zu begrüßendes neues Finanzierungsinstrument. Das Entscheidende ist für uns dabei: In einem SIB werden öffentliche Mittel zielorientiert eingesetzt und der Grad der Zielerreichung wird exakt nachgehalten. Damit wird erkennbar, was funktioniert und was nicht funktioniert. Und daran können zukünftige Förder-Entscheidungen ausgerichtet werden. Falls darüber hinaus sogar Einsparpotenziale realisiert werden können, ist dies ein zusätzlicher Mehrwert, aber eben nur ein optionaler.

Missverständnis IV: Social Impact Bond = erfolgsabhängige Bezahlung der sozialen Dienstleister
In einem Social Impact Bond ist – anders als oftmals behauptet – die Finanzierung der sozialen Dienstleister über die Gesamtlaufzeit des SIB vollständig gesichert. Die sozialen Dienstleister werden im Rahmen eines SIB nicht zielorientiert bezahlt. Zielorientiert bezahlt werden, um in diesem Bild zu bleiben, allein die Vorfinanzierer, da sie ausschließlich nach erwiesener Zielerreichung ihre Mittel von dem öffentlichen Auftraggeber zurückbekommen. Die Vorfinanzierer tragen somit das gesamte Risiko, damit die Projektpartner im Feld sich auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können.

Die SIB-Struktur bietet zudem einen weiteren großen Vorteil für soziale Dienstleister: Durch eine erheblich vereinfachte Abwicklung der Finanzierung und durch Verzicht auf einen strikt vorgegebenen Mitteleinsatz kann das vorhandene Budget flexibel eingesetzt werden. Somit bleibt den sozialen Dienstleistern deutlich mehr Zeit und Kapazität für die Arbeit mit der Zielgruppe. Und genau darum soll es bei einem SIB im Kern auch gehen.

Missverständnis V: Erfolgreicher Social Impact Bond = Erreichen der definierten Zielkriterien
Ist ein Social Impact Bond gescheitert, wenn die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden? Aus unserer Sicht: Nein. Denn ein SIB kann nicht scheitern, sobald er installiert ist. Wie kommen wir zu dieser Überzeugung? Ganz einfach. Sobald ein SIB startet, haben alle Beteiligten bereits gewonnen:

  1. Die Öffentliche Hand beauftragt ein Projekt, ausgerichtet an von ihr definierten Zielen für ein von ihr identifiziertes soziales Problem. Und muss nur zahlen, wenn die vereinbarten Ziele auch tatsächlich erreicht werden.
  2. Die gemeinnützigen Vorfinanzierer stellen Mittel für ein zielorientiertes und umfangreich evaluiertes Projekt zur Verfügung. Sie haben dabei die reelle Chance, ihre Mittel inklusive Verzinsung zurückzubekommen und diese Mittel dann ein weiteres Mal für soziale Zwecke auszugeben. Die normalerweise nur einmal mögliche finanzielle Förderung („die verlorene Zuwendung“) wandelt sich durch die Beteiligung an einem SIB zu einem potenziell wiederholbaren Kapitaleinsatz („die bessere Spende“).
  3. Die sozialen Dienstleister bekommen eine garantierte Förderung, deren Abwicklung deutlich vereinfacht ist und ihnen große Flexibilität in der Projektdurchführung ermöglicht. Dadurch haben sie deutlich weniger Verwaltungsaufwand und mehr Zeit, um mit ihrer Zielgruppe zu arbeiten.
  4. Die Zielgruppe bekommt ein auf ihre Problemlage maßgeschneidertes Angebot, das über die Gesamtlaufzeit des SIB gesichert und unabhängig von der Zielerreichung durchgeführt wird.
  5. Die Gesellschaft bekommt Transparenz über den Einsatz ihrer Steuermittel und Klarheit darüber, für welche Themen im sozialen Bereich wie viel Geld mit welchem Erfolg ausgegeben wird.

Aus diesen Gründen ist für uns klar: Ein Social Impact Bond kann nicht scheitern.

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